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Testamente in Spanien

Spanische Testamente sind günstig und verhindern Unsicherheiten!

Wozu ein Testament in Spanien, wenn ich doch schon ein Testament in Deutschland habe? Ganz einfach, um Ihre Erbschaft ganz klar zu regeln und eventuellen Auslegungen des deutschen Testamentes durch spanische Behörden zu vermeiden. Zudem tun Sie den Erben einen Gefallen, da mit Vorlage eines spanischen Testamentes andere in dem Herkunftsstaat des Erblassers zu beantragende Dokumente (oft teuer und umständlich) entbehrlich werden.

Wichtige Fakten

Was Sie bei einem spanischen Testament beachten müssen:

Unterschiede für Residenten und Nichtresidenten

Vorab: Sie können lediglich das materielle Recht, also die Möglichkeiten der Verfügungen wählen. Die Verpflichtung zur Steuerzahlung bleibt immer dem spanischem Steuerrecht unterstellt. Sind Sie kein Resident, ist die Rechtswahl recht simpel, es wird in der Regel das Recht des Staates Ihres gewöhnlichen Aufenthaltsortes zu Grunde gelegt. Dennoch sollte dieser Punkt in dem Testament erwähnt werden.

Sind Sie Resident in Spanien, aber haben eine andere Staatsagehörigkeit, so können Sie nunmehr wählen, welches der beiden Rechte Sie anwenden wollen. Was in dem jeweiligen Fall besser ist oder Ihren Bedürfnissen entspricht, sollte in einem Beratungsgespräch geklärt werden.

Testamente dürfen sich nicht widersprechen

Soweit schon ein anderes Testament besteht, ist dieses zwingend mit dem hier zu erstellenden Dokument abzugleichen. Anderenfalls kann es sein, dass der Wille des Erblassers nicht umgesetzt werden kann. Oft kann einem Widerspruch entgangen werden, wenn das Testament in Spanien sich ausschliesslich auf die Güter in Spanien bezieht. Lassen Sie dies aber vorab prüfen.

Ist ein gemeinschaftliches Testament auch in Spanien möglich?

Das spanische Recht kennt das Rechtsinstitut des gemeinschaftlichen Testamentes nicht. Soweit aber für das Testament ein Recht gewählt wird, welches diese Testamentsform zulässt, wie zB das deutsche Recht, kann der Notar ein gemeinschaftliches Testament beurkunden.

Kann ich mein Testament in Deutsch erhalten?

Soweit der Notar, der das Testament beurkundet, Deutsch kann, kann er sich bereit erklären, das Testament in beiden Sprachen zu beurkunden.

Wo wird das Testament hinterlegt?

Das Testament wird von dem Notariat dem Zentralregister für Testamente in Madrid gemeldet. Im Erbfall ist von dort ein Nachweis einzuholen, wann und wo das letzte und damit gültige Testament beurkundet wurde. Ferner liegt das Testament bei dem beurkundenen notar im Archiv und Sie erhalten eine Kopie.

Was kostet der Notar?

Erfreulicherweise sind die Kosten für ein Testament in Spanien nicht wertabhängig und damit zumeist viel günstiger als in Deutschland. Der Notar berechnet für die Beurkundung zwischen 60 und 80 Euro.