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Mallorca-Immobilien sicher kaufen

Das spanische Immobilienrecht - wir beraten Sie gerne!

Wer an Immobilen auf Mallorca denkt, denkt an Sommer, Sonne Urlaub und eventuell auch ein eigenes Objet auf der Insel. Wäre es nicht schön, sich eine Immobilie auf Mallorca leisten zu können? Eindeutig: ja! Doch bitte beachten Sie nicht nur den aufgerufenen Kaufpreis. Bei einem Immobilienerwerb sind eine Menge andere Punkte zu beachten:

  1. Überprüfung der Immobilie: Ist der Verkäufer der Immobilie auch wirklich der Eigentümer? Hat er Vollmachten? Gibt es Lasten?
  2. Ist die Immobilie legal im Grundbuch und im Kataster eingetragen? Was ist eventuell nicht legal und/ oder legalisierbar?
  3. Gibt es Unterschiede zwischen den Eintragungen im Grundbuch und im Kataster? Sind diese erheblich oder zu verschmerzen?
  4. Die baulichen Qualitäten sollten ferner durch einen Gutachter betrachtet werden.
  5. Kann ich den Kaufpreis finanzieren? Wo suche in eine Finanzierung?
  6. Welche Steuern und Kosten fallen bei dem Kauf an? Welche Steuern und Pflichten erwarten mich als Eigentümer und danach?
  7. Wie werde ich Eigentümer? Der übliche Erwerbsvorgang

Die Kosten beim Immobilienkauf & -verkauf

Die Erwerbskosten

Die Erwerbskosten

Hier sind neben dem Kaufpreis die Erwerbssteuern (Grunderwerb oder IVA) zu beachten, die von 8-11 Prozent (gegebenenfalls 10 oder 21 Prozent IVA) variieren. Dazu entstehen Kosten des Notars und des Grundbuchamtes und, nicht zu vergessen, das Steuerbüro (Gestoria, die die Steuerzahlungen vornehmen) und, soweit Sie dies so entscheiden, des Anwalts.
Kosten als Eigentümer

Kosten als Eigentümer

Sind Sie im Grundbuch und bei der Gemeinde als Eigentümer eingetragen, fallen jährlich 2 Steuerarten an: 1. Die Grundsteuer und 2. Die Einkommenssteuern auf die Einnahmen der Immobilie. Da sie oftmals keine Einnahmen haben, hat der spanische Staat eine fiktive Einkommenssteuer für nicht-residente Immobilieneigentümer mit Eigentum in Spanien aufgerufen.
Kosten bei Verkauf/Übertragung

Kosten bei Verkauf/Übertragung

Soweit Sie dann die Immobilie wieder verkaufen wollen oder auch an die Kinder übertragen wollen, ist auch hier mit verschiedenen Steuern zu rechnen. Selbstverständlich wird auch im Falle der Erbschaft der Erbe von dem spanischen Staat zur Kasse gebeten.

Wie werde ich Eigentümer?

Der Vorvertrag

Der Vorvertrag

Ist eine Immobilie ausgesucht und alle Kosten sind dargestellt, kommt es in der Regel zu einem Vorvertrag, damit der Käufer sich die Immobilie sichert und der Verkäufer gleichfalls eine Absicherung hat, sollte der Käufer es sich anders überlegen. Hierbei wird von dem Käufer normalerweise eine Anzahlung in Höhe von 10% Kaufpreises (dies kann anders verhandelt werden) geleistet, die sodann bei dem dann notariellen Kaufvertrag angerechnet wird.

Sollte der Käufer von dem Vertrag zurücktreten, verliert er diese Anzahlung, leistet der Verkäufer nicht, erhält der Käufer den gezahlten Betrag zurück nebst eines Schadensersatzes in gleicher Höhe. In dem Vertrag wird eine Frist für die Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrages vereinbart.

Der Notartermin

Der Notartermin

Bei dem Notartermin hat der Verkäufer eine Vielzahl von Originalunterlagen an den Käufer zu übergeben, die in der vorherigen Prüfung der Immobilie bereits in Kopie zur Verfügung zu stellen waren. Nach Übergabe des Kaufpreises erhält der Käufer den Schlüssel zu der Traumimmobilie und kann endlich einziehen, umbauen,....
Grundbucheintrag

Grundbucheintrag

Ist der Notarvertrag unter Dach und Fach müssen die Erwerbssteuern rechtzeitig (Frist 4 Wochen) gezahlt werden und der Eigentumswechsel wird im Grundbuch und im Kataster beantragt. Im Gegensatz zu dem deutschen Recht, ist der Käufer übrigens bereits Eigentümer mit Unterzeichnung des Kaufvertrages. Die Eintragung im Grundbuch ist dazu nicht notwendig, aber immer dringend zu empfehlen.