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Die Kosten beim Immobilienkauf & -verkauf

Die Erwerbskosten

Die Erwerbskosten

Hier sind neben dem Kaufpreis die Erwerbssteuern (Grunderwerb oder IVA) zu beachten, die von 8-11 Prozent (gegebenenfalls 10 oder 21 Prozent IVA) variieren. Dazu entstehen Kosten des Notars und des Grundbuchamtes und, nicht zu vergessen, das Steuerbüro (Gestoria, die die Steuerzahlungen vornehmen) und, soweit Sie dies so entscheiden, des Anwalts.
Kosten als Eigentümer

Kosten als Eigentümer

Sind Sie im Grundbuch und bei der Gemeinde als Eigentümer eingetragen, fallen jährlich 2 Steuerarten an: 1. Die Grundsteuer und 2. Die Einkommenssteuern auf die Einnahmen der Immobilie. Da sie oftmals keine Einnahmen haben, hat der spanische Staat eine fiktive Einkommenssteuer für nicht-residente Immobilieneigentümer mit Eigentum in Spanien aufgerufen.
Kosten bei Verkauf/Übertragung

Kosten bei Verkauf/Übertragung

Soweit Sie dann die Immobilie wieder verkaufen wollen oder auch an die Kinder übertragen wollen, ist auch hier mit verschiedenen Steuern zu rechnen. Selbstverständlich wird auch im Falle der Erbschaft der Erbe von dem spanischen Staat zur Kasse gebeten.