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Wie werde ich Eigentümer?

Der Vorvertrag

Der Vorvertrag

Ist eine Immobilie ausgesucht und alle Kosten sind dargestellt, kommt es in der Regel zu einem Vorvertrag, damit der Käufer sich die Immobilie sichert und der Verkäufer gleichfalls eine Absicherung hat, sollte der Käufer es sich anders überlegen. Hierbei wird von dem Käufer normalerweise eine Anzahlung in Höhe von 10% Kaufpreises (dies kann anders verhandelt werden) geleistet, die sodann bei dem dann notariellen Kaufvertrag angerechnet wird.

Sollte der Käufer von dem Vertrag zurücktreten, verliert er diese Anzahlung, leistet der Verkäufer nicht, erhält der Käufer den gezahlten Betrag zurück nebst eines Schadensersatzes in gleicher Höhe. In dem Vertrag wird eine Frist für die Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrages vereinbart.

Der Notartermin

Der Notartermin

Bei dem Notartermin hat der Verkäufer eine Vielzahl von Originalunterlagen an den Käufer zu übergeben, die in der vorherigen Prüfung der Immobilie bereits in Kopie zur Verfügung zu stellen waren. Nach Übergabe des Kaufpreises erhält der Käufer den Schlüssel zu der Traumimmobilie und kann endlich einziehen, umbauen,....
Grundbucheintrag

Grundbucheintrag

Ist der Notarvertrag unter Dach und Fach müssen die Erwerbssteuern rechtzeitig (Frist 4 Wochen) gezahlt werden und der Eigentumswechsel wird im Grundbuch und im Kataster beantragt. Im Gegensatz zu dem deutschen Recht, ist der Käufer übrigens bereits Eigentümer mit Unterzeichnung des Kaufvertrages. Die Eintragung im Grundbuch ist dazu nicht notwendig, aber immer dringend zu empfehlen.